Teil 3: Beratung rund um den Antrag zum Pflegegrad

Sie sind mit einer unerwarteten Pflegesituation konfrontiert, müssen den Antrag auf den Pflegegrad stellen oder haben einen ablehnenden Bescheid erhalten? In diesem Fall tut Unterstützung gut, denn für viele Angehörige ist diese Situation völlig neu. Da holt man gerne einen Spezialisten aus der Pflegeberatung mit ins Boot.

Gerade im Alter von Mitte 40 bis Mitte 50 sind viele Menschen stark gefordert. Die Kinder sind noch nicht flügge, im Job haben sie Stress, die Eltern brauchen neuerdings Hilfe im Alltag. Und ein bißchen Freizeit hätten sie auch gerne noch. “Wenn dann plötzlich das Pflegethema dazu kommt, sind viele so sehr auf Anschlag, dass sie sich nach Unterstützung sehnen”, berichtet Michael Matheis von der Deutschen Pflegeberatung Matheis in München. 

Von Anfang an die Weichen richtig stellen

Wer sich bereits beraten lässt, wie der Antrag für einen Pflegegrad richtig gestellt wird und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, spart oft viel Zeit und Kosten. Daher macht es Sinn, einen Fachmann wie Matheis dazu zuholen. 

Er kennt sich in der Pflegebranche bestens aus, ist seit über 20 Jahren in diesem Bereich tätig, ob als Pflegegutachter und -sachverständiger, als Pflegedienstleitung oder auch als gesetzlich bestimmter Betreuer. In dieser Zeit hat Matheis viel gesehen und entsprechend Erfahrung gesammelt. 

Hilfe bei allen pflegerelevante Fragen 

Das Team der Deutschen Pflegeberatung weiß bestens Bescheid, wenn es um Fragen zum Erstantrag Pflegegrad, Widerspruch des Pflegebescheids, eine Pflegebegutachtung durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen), die Finanzierung der Pflege, Organisation der Pflegesituation oder eine Pflegeschulung geht. Beratungen und Coaches führt Matheis zusätzlich auch für Angehörige Demenzkranker durch. Denn wer versteht, was Demenz mit einem Menschen macht, kann besser damit umgehen und ist im Alltag weniger belastet. 

Macht ein Einspruch Sinn?

Michael Matheis beschreibt den Klassiker seines Berufsalltags: “Jemand bekommt einen Ablehnungsbescheid für die Pflege oder wurde vermeintlich falsch eingestuft. Wir sehen uns den Bescheid an, machen uns ein persönliches Bild von der pflegebedürftigen Person und wissen dann, ob es aus gutachterlicher Sicht Sinn macht, einen Einspruch einzulegen.” 

Briefing vor dem MDK-Termin

Eleganter ist es natürlich, wenn erst gar kein Einspruch eingelegt werden muss. Daher brieft Matheis die Angehörigen oder Pflegebedürftigen vor der Pflegebegutachtung und dem MDK-Termin. Hierbei geht es nicht nur um die notwendigen Unterlagen (ärztliche Diagnosen oder Medikamentenplan), sondern auch um die Vorbereitung der Befragung. Welche Fragen stellt der MDK üblicherweise, wie sind die Fragen zu gewichten? “Und das ist wichtig zu wissen”, betont Matheis, “denn es geht bei der Einstufung nicht nur um die Diagnosen. Oftmals übersehen die Familien, wie groß der Zeitaufwand für die Pflege ihrer Lieben tatsächlich ist. Viele kleine Handgriffe wie Hilfe beim Anziehen, beim Essen oder im Bad werden innerhalb der Familie als ebenso selbstverständlich genommen wie beispielsweise die Fahrt und Begleitung zum Arztbesuch. Doch auch diese Zeit gehört zum Pflegeaufwand und ist relevant für die richtige Einstufung.” 

Begutachtung am besten mit Zeugen

Der Pflegeberater empfiehlt, sich eine zusätzliche Person des Vertrauens als Zeugen zum Termin zu holen. Auch Matheis selbst kommt auf Wunsch zur Erstbegutachtung vor Ort. 

Noch viel wichtiger ist jedoch, dass er eine Wiederholungsbegutachtung begleitet. “Bei der Ablehnung eines Pflegegrades oder nicht angemessener Einstufung informieren wir über das vierwöchige Widerspruchsrecht. Wir helfen beim Erstellen der Widerspruchsbegründung und schauen, ob wir einen höheren Pflegegrad erreichen können”, berichtet Matheis. 

Matheis arbeitet auf Basis eines Erfolgshonorars

Und wie sieht es mit den Kosten für diesen Service aus? Der Münchner sieht schnell, was Sinn macht und was nicht: “Wenn ich eine Widerspruchsbegründung schreibe, weiß ich, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Das ist auch der Grund, weshalb wir auf der Basis eines Erfolgshonorars arbeiten. Stehen die Chancen schlecht, rechne ich nur eine Erstberatung ab.”

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